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Verpflichtungskontrolle nach Verträgen

Die MEI-Methode verwendet den Begriff „Vertrag" für sämtliche Verpflichtungen des Bauherrn im Rahmen des kontrollierten Projektes. Ein Vertrag wird daher erstellt auch wenn kein entsprechendes Schriftstück vorliegt, in dem zum Beispiel die voraussichtliche Summe im Kostenvoranschlag verpflichet wird. Die Eingabe des Vertrages eröffnet automatisch ein Unternehmerkonto. Sollte keine bezifferte Arbeitsvergebung vorliegen, so vermerkt man die voraussichtlichen Kosten der Leistung. Im Falle der Planerverträge zum Beispiel engagiert man die entsprechend errechneten Beträge des Kostenvoranschlages. Die Verträge können entweder durch die Änderung der Zahlen oder über die Verbuchung von Nachtragsverträgen nachgeführt werden.

Für Verpflichtungen für die man keine eigenen Unternehmerkonten eröffnen will wird ein SAMMELVERTRAG vorgeschlagen in den man die EKG - Positionen, auf die man einen bestimmten Betrag budgetieren will, aufführen kann.

Die Gesamtheit der Verträge ergibt das Vertragssystem eines Projektes und muss sämtliche Verpflichtungen des Bauherrn im Rahmen des kontrollierten Projektes erfassen ! Ein evolutives Projektmanagement stützt sich auf ein präzises Management des Vertragssystems.


• Vertrag

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Der Vertrag strukturiert die Gesamtverpflichtung einer Arbeitsvergebung nach EKG und umfasst auch die Zahlungsbedingungen. Sofern diese Bedingungen gleich bleiben können auch Nachträge zu einem Vertrag verbucht werden. In diesem Falle wird das Total des Vertrages verändert und der Nachtrag erwähnt. Wenn die Zahlungsbedingungen verändert werden muss ein neuer Vertrag erstellt werden.


• Unternehmerkonto

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Für jeden Vertrag erstellt das System ein Unternehmerkonto. Die Zahlungen die über ein Zahlungsausweis zugunsten des Vertragskontrahenten vorgenommen werden sind im Unternehmerkonto nach Zahlungsart verbucht.


• Liste der Verträge

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Der Benutzer kann jederzeit eine Liste der Verträge ausgeben. Diese erwähnt pro Vertrag und nach EKG - Positionen geordnet den Bruttobetrag und nach Abzug des Rabattes (die anderen Abzüge werden nicht in Betracht bezogen, da sie nicht absolut verpflichtend sind) den Nettobetrag einer Position, einen eventuellen Rundungsbetrag, die Mehrwertsteuer und den Betrag Mehrwertsteuer eingeschlossen.