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Verpflichtungskontrolle nach Zahlungen

Der Begriff Zahlung umfasst sämtliche Zahlungen des Bauherrn die entweder geleistet worden sind oder aber über einen Zahlungsausweis zur Leistung abgerufen werden. Geleistete Zahlungen werden definitiv imputiert, noch nicht geleistete sind noch offen. Offene Zahlungsausweise können noch verändert werden.

Eine Zahlung kann nur vorgenommen werden wenn ein Vertrag vorhanden ist, so wie ein Vertrag nur erstellt werden kann wenn eine EKG - Position im Kostenvoranschlag übernommen wird.

Die Zahlung wird auf Grund einer Leistung pro EKG - Position und in einer bestimmten Zahlungsart vorgenommen. Zahlungsarten sind: Rechnung (Faktura), Akonto, Regie, Teuerung, Spezialabzug, Schlussrechnung. Die so vorgenommene Zahlung wird sofort in den Kontrollausgaben verbucht, ab sie nun imputiert ist oder nicht.

Das Imputieren einer Zahlung ist eine Sicherheitsmassnahme. Der imputierte Zahlungsausweis ist definitiv verbucht und kann nicht mehr verändert werden, es sei denn er werde entimputiert. Wird der Zahlungsausweis in diesem Falle gelöscht so ist die Nummer verloren.


• Zahlungsausweis

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Der Zahlungsausweis ist eine globale Bezahlung von vertraglich erbrachten Leistungen auf Grund eines Beleges. Er ist wie der Vertrag nach EKG strukturiert. Die Zahlungen werden nach Zahlungsarten (Rechnung (Faktura), Akonto, Regie, Teuerung, Spezialabzug, Schlussrechnung) vorgenommen. Ein Zahlungsausweis kann mehrere Zahlungen umfassen.


• Journal der Zahlungen nach Ausweis

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Diese Ausgabe listet die Zahlungen in der Reihenfolge der Ausweise auf und enthält die Beträge der Nettozahlung , der Mehrwertsteuer und der Zahlung Mehrwertsteuer eingeschlossen.


• Journal der Zahlungen nach Vertrag

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Diese Ausgabe listet die Zahlungen nach Verträgen und in der Reihenfolge der Zahlungsausweise auf und enthält die Beträge der Nettozahlung , der Mehrwertsteuer und der Zahlung Mehrwertsteuer eingeschlossen.